Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Heduschka GmbH, Senftenberg
- Geltungsbereich
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Unsere nachfolgenden AGB gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen.
- Begriffsbestimmungen
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Verbraucher
ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt,
der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann; § 13 BGB.
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Unternehmer
ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung
ihrer gewerblichen in der selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Eine rechtsfähige Personengesellschaft
ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte
zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
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An
Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u. a. - auch in elektronischer Form -
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Genehmigung
Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich
zurückzugeben.
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Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten,
Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und
Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne
dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte
(technische Daten, Maße u. a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine
garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und
schriftlich.
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Unsere Angebote haben maximal dreißig Tage Gültigkeit.
Im Falle einer schriftlichen
Beauftragung (Email, Brief oder FAX) durch den Kunden kommen Verträge allein
durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der
Bestellung oder des Auftrages zustande.
Im Falle einer Bestellung/Beauftragung
über das Internet kommt ein wirksamer Vertrag dadurch zustande, dass wir Ihre
Bestellung durch unsere Auftragsbestätigung annehmen.
Die Auftragsbestätigung wird durch uns
per E-Mail versandt.
Wird bei der Bestellung keine
E-Mail-Adresse angegeben, kommt der Vertrag erst mit Zusendung der Ware
zustande.
Überdies kommt ein Vertrag mit der
Heduschka GmbH zustande, wenn der Kunde bei der Heduschka GmbH die Erledigung
vermeintlicher Garantieleitungen für Dritte beauftragt. Es obliegt allein dem
Kunden, vor Beauftragung der Heduschka GmbH, selbständig und auf eigene Kosten
zu prüfen, ob ein Garantiefall vorliegt oder nicht.
Wir behalten uns vor, auch nach
Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis
vom Vertrag zurückzutreten. Den Rücktritt behalten wir uns auch für den Fall
vor, dass die Ware für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht
verfügbar ist oder Datenfehler vorliegen, aufgrund derer wir eine Bestellung
nicht ausführen können.
Im Falle des Kaufes von fabrikneuen
Fahrzeugen und Anhängern ist der Käufer an seine Bestellung (Angebot) höchstens
zwei Monate und bei Nutzfahrzeugen höchstens drei Monate gebunden, soweit die
bestellten Fahrzeuge beim Verkäufer nicht vorrätig sind.
Bei Fahrzeugen, die bei dem Verkäufer
vorhandenen sind, ist der Käufer drei Wochen und bei Nutzfahrzeugen vier Wochen
an seine Bestellung gebunden.
Ein wirksamer Kaufvertrag kommt in
beiden Fällen dann zustande, wenn der Verkäufer die Annahme des Angebots
innerhalb der jeweils genannten Frist schriftlich erklärt oder das bestellte
Fahrzeug ausliefert.
Der Käufer kann die Rechte und
Pflichten aus dem Kaufvertrag über ein Fahrzeug ohne vorherige Zustimmung des
Verkäufers nicht auf Dritte übertragen.
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Ist
der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB), kann dieser seine
Bestellung innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
Diese Widerrufrist beginnt in dem
Zeitpunkt, in dem die bestellte Ware bei dem Vertragspartner eingeht. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Der Widerruf muss keine
Begründung enthalten. Er kann in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) oder durch
Rücksendung der Ware erklärt werden, und ist zu richten an:
Heduschka GmbH
Buchwalder Straße 28
01968 Senftenberg.
Paketversandfähige Ware ist uns an
unsere Firmenadresse zurückzusenden. Wir tragen die Gefahr der Rücksendung und
grundsätzlich auch deren Kosten. Der Vertragspartner hat die Ware mit derselben
Versandart zurückzusenden, die die Heduschka GmbH für die Lieferung gewählt
hat. Zusätzliche Rücksendekosten, die durch die Wahl einer anderen Versandart
entstehen, trägt die Heduschka GmbH nicht.
Umgehend nach Eingang der Ware bei der
Heduschka GmbH erstatten diese den Kaufpreis sowie - falls die Rücksendung
nicht per Lieferung gegen Nachnahme vorgenommen wurde - die Kosten der
Rücksendung auf das von dem Vertragspartner anzugebende Konto.
Die Kosten der Rücksendung sind dann
von dem Vertragspartner zu tragen, wenn
der
Warenwert maximal € 40,- beträgt oder
der
Warenwert mehr als € 40,- beträgt und der Vertragspartner im Zeitpunkt des
Widerrufs den Kaufpreis ganz oder in Höhe einer vereinbarten Anzahlung noch
nicht gezahlt hat,
es sei denn, die gelieferte Ware
entspricht nicht Ihrer Bestellung.
Für Verschlechterungen der Ware
verlangt die Heduschka GmbH Wertersatz. Um eine Wertersatzpflicht zu vermeiden,
wird empfohlen, dass der Vertragspartner innerhalb der Widerrufsfrist die Ware
nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert
beeinträchtigt. Wertersatz braucht der Vertragspartner dann nicht zu leisten,
wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung
zurückzuführen ist, wie dies in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.
Das Widerrufsrecht gemäß 3. c) gilt
nicht für die Bestellung solcher Ware, die nach Ihren Spezifikationen
angefertigt wird oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten ist (Sonderanfertigung).
- Vertragsschluss, Vertragsinhalt und Widerrufsbelehrung
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Unsere
Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen, gleichwohl, ob diese auf einen
Kauf-, Dienst- oder Werkvertrag beruhen, unterliegen ausschließlich den
vorliegenden AGB.
Abweichende Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der
vertraglich geschuldeten Leistung gelten unsere AGB als angenommen.
Bleibt die Geltung unserer AGB
bestritten, so tritt an die Stelle der streitigen Regelung in unseren AGB
automatisch das Gesetz ohne, dass das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages
verhindert wird. Hiervon unberührt bleiben unbestrittene Regelungen unserer
AGB.
- Preise, Zahlungen
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Mangels
besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Geschäftssitz Verladung und
Verpackung und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der
jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzu.
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Mangels
besonderer Vereinbarung werden bei Werkbestellungen ohne Abzug mit einem
Auftragswert von mehr als € 25.000,- folgende Abschlagszahlungen fällig:
- ein Drittel nach Lieferung oder Abnahme;
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Falls
zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten
oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten steigen, sind wir
berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend der Preissteigerungen zu
erhöhen.
- ein
Drittel vor Auslieferung oder Montage, sofern die Fertigstellung des Werkes
angezeigt oder vorgenommen wurde;
- ein
Drittel nach Rechnungsstellung.
Im Übrigen sind Zahlungen 14 Tage nach
Rechnungserhalt und ohne Abzug in einer Summe fällig.
Leistungen der Firma Heduschka GmbH,
welche sofort und ohne nachträgliche Rechnungsstellung erbracht werden, sind
sofort und in bar fällig.
Grundsätzlich gewährt die Firma
Heduschka GmbH keine Preisnachlässe, sofern die dem Kunden gestellte Rechnung
per Scheck beglichen wird.
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Aufrechnung
und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
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Im
Falle des Kaufs eines fabrikneuen Fahrzeugs oder Anhängers ist der Käufer
verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu
bezahlen und abzunehmen.
Verweigert der Käufer die Zahlung und
die Abnahme des Fahrzeugs, so kann der Verkäufer neben seinen gesetzlichen
Rechten bei dem Käufer einen Schadensersatz in Höhe von 10% des Kaufpreises
(brutto) geltend machen.
- Lieferung und Montage
- Vereinbarungen
über verbindliche Liefer- oder Montagezeiten (Leistungszeit) müssen schriftlich
getroffen werden. Die rechtzeitige Leistung seitens der Heduschka GmbH setzt
voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem
Vertragspartner und der Heduschka GmbH vollständig geklärt sind und der
Vertragspartner alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung
erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, gegenüber der Heduschka
GmbH erfüllt hat.
- Hat
die Heduschka GmbH die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei
Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks,
höherer Gewalt oder Verzögerungen bei einem der Lieferanten der Heduschka GmbH,
verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Kann die Heduschka GmbH auch nach
angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Vertragspartner als
auch die Heduschka GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
- Kann
die Heduschka GmbH nicht pünktlich leisten, wird der Vertragspartner hierüber
rechtzeitig informiert.
- Die
Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand bis zum Ablauf der
vertraglich vereinbarten Lieferzeit den Geschäftssitz der Heduschka GmbH
verlassen oder die Heduschka GmbH die Versandbereitschaft angezeigt hat. Soweit
eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht
bei berechtigter Abnahmeverweigerung.
- Hat
die Heduschka GmbH die Verzögerung zu vertreten, kann der Vertragspartner nach
den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem
Vertragspartner durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine
pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der
Verspätung 0,5 Prozent, insgesamt aber höchstens 5 Prozent des Werts desjenigen
Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht
vertragsgemäß genutzt werden kann.
- Gefahrübergang, Versicherung
- Die
Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald der Vertragsgegenstand unseren
Geschäftssitz, das Auslieferungslager verlassen hat oder durch den
Vertragspartner abgenommen wurde. Das gilt auch dann, wenn wir zusätzliche
Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder die persönliche Anlieferung,
übernehmen.
- Die
Heduschka GmbH versichert den Vertragsgegenstand auf Verlangen des
Vertragspartners und auf dessen Kosten.
- Verzögert
sich oder unterbleibt der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die
der Vertragspartner nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den
Vertragspartner über, sobald die Heduschka GmbH diesem die Versand- oder
Abnahmebereitschaft angezeigt haben.
- Gleichzeitig tritt der Vertragspartner
schon jetzt sämtliche ihm gegen seine Versicherung zustehenden Ansprüche gegen
seinen Versicherungsgeber an die Heduschka GmbH ab.
- Gerät
der Vertragspartner mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem
erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte
angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, kann die Heduschka GmbH von
dem Vertragspartner die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne
zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das
Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen zehn Tagen
zurückgenommen wird. Kommt der Vertragspartner dem Herausgabeverlangen nicht
nach oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, ist die Heduschka
GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu ist die
Heduschka GmbH berechtigt, den Standort der Vorbehaltsware zu betreten. Die
Rücknahmekosten trägt der Vertragspartner. Zurückgenommene Vorbehaltsware darf
die Heduschka GmbH freihändig und bestmöglich verwerten. Soweit der hierdurch
erzielte Erlös die gesicherte Forderung der Heduschka GmbH übersteigt, steht er
dem Kunden zu.
- Der
Eigentumsvorbehaltskäufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene
Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern
und weist nach, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen
hat.
- Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche
von der Heduschka GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
das Eigentum der Heduschka GmbH (Vorbehaltsware).
- Dem
Vertragspartner ist es nicht gestattet, das Vorbehaltseigentum der Heduschka
GmbH zum Gegenstand eines Pfandrechtes oder sonstigen dinglichen
Sicherungsrechtes zu machen.
- Veräußert
der Vertragspartner das Vorbehaltseigentum der Heduschka GmbH an Dritte, so
tritt dieser bereits jetzt die ihm gegen seine Vertragspartner aus den
Verkäufen herrührenden Forderungen an die Heduschka GmbH ab.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des
Vorbehaltseigentums der Heduschka GmbH hat der Vertragspartner dieses gesondert
von seinem sonstigen Eigentum zu lagern und dieses als Eigentum der Heduschka
GmbH zu kennzeichnen.
- bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel,
- bei nicht ordnungsgemäßer Wartung,
- bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter
entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.
- bei natürlichem Verschleiß,
- Mängelansprüche (Gewährleistung).
- Die
Haftung der Heduschka GmbH erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik
entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
- wenn unsere Produkte vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert,
eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden,
- Bei
neu hergestellten Sachen und Werkleistungen einschließlich der zugehörigen
Planungs- und Überwachungsleistungen haftet die Heduschka GmbH ein Jahr ab
Ablieferung oder Abnahme.
- Die
gesetzliche Haftung der Heduschka GmbH wegen Mängel ist auf die Nacherfüllung
bzw. Nachbesserung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung. Der Vertragspartner muss die Heduschka GmbH umgehend
ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls wird die Heduschka
GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in
dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr
unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Vertragspartner den Mangel selbst
oder durch Dritte beseitigen lassen und von der Heduschka GmbH Ersatz der
erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde
in jedem Fall an uns herausgeben. Der Dringlichkeitsfall ist schriftlich
nachzuweisen. Geschieht dies nicht, wird die Heduschka GmbH von der
Kostentragungspflicht befreit.
- Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist die Haftung der Heduschka GmbH
grundsätzlich ausgeschlossen.
- Schlägt
die Nacherfüllung nach insgesamt drei Versuchen fehl, ist der Vertragspartner
berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder - bei erheblichen Mängeln - vom
Vertrag zurückzutreten; dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Werkleistungen
mit einem Vertragswert von mehr als 1000,00 €.
Die Kosten für Hilfs- und Schmierstoffe
und andere Aufwendungen als die unmittelbar, für die Mängelbeseitigung
notwendigen, trägt der Kunde.
Wird aus Kulanz ein Mangel beseitigt und
werden hierbei Teile der Kaufsache ausgetauscht, so sind für den Fall, dass das
ausgetauschte Teil der Firma Heduschka GmbH ihrerseits kostenneutral geliefert
wurde, der Firma Heduschka sämtliche übrigen Aufwendungen, die im Zusammenhang
mit dem Teiletausch stehen, zu ersetzen.
- Weitergehende
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen
sind ausgeschlossen. Damit haftet die Heduschka GmbH nicht für Schäden, die
nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Gleiches gilt für sonstige
Vermögensschäden des Vertragspartners.
- Der
Vertragspartner hat den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Übernahme zu
untersuchen. Erkennbare Mängel sind der Heduschka GmbH innerhalb einer Woche
nach Übernahme des Vertragsgegenstandes oder - wenn sich der Mangel erst später
zeigt - innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht
dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.
- Haftung
- Die
Haftung der Heduschka GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- bei Personenschäden,
- bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind,
die die Heduschka GmbH garantiert hat,
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
- Sämtliche
in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Heduschka GmbH oder deren
Erfüllungsgehilfen,
- Gerichtsstand
im Rechtsverkehr mit Kaufleuten ist das Gericht, in dessen Gerichtsbezirk die
Heduschka GmbH ihren jeweils aktuellen Firmensitz hat. Die Heduschka GmbH ist
jedoch nach deren Wahl berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
- Sollte
einer der vorgenannten Regelungen unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die
AGB im Übrigen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen
Regelung tritt automatisch diejenige gesetzliche Regelung, die den
wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
- Rechtswahl; Gerichtsstand; Schlussbestimmungen
- Für
sämtliche Rechtsbeziehungen zu der Heduschka GmbH gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
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